Als Kleingärtner sind wir bemüht unsere Gärten ökologisch wertvoll zu gestalten und zu nutzen.
Sie finden hier nützliche Tipps zum Gärtnern und Anregungen um Ihren Garten noch ökologisch wertvoller zu machen.

Als Kleingärtner sind wir bemüht unsere Gärten ökologisch wertvoll zu gestalten und zu nutzen.
Sie finden hier nützliche Tipps zum Gärtnern und Anregungen um Ihren Garten noch ökologisch wertvoller zu machen.


Terminkalender 2026 (wird bei Bedarf aktualisiert)

28.03.Wasseranstellenab 9:00
18.04.Mitgliederversammlung10:00
25.05.Arbeitseinsatz8:45 am Vereinsbungalow
30.05.Arbeitseinsatz8:45 am Vereinsbungalow
19.06.Grünschnittcontainer
27.06.Arbeitseinsatz8:45 am Vereinsbungalow
25.07.Arbeitseinsatz8:45 am Vereinsbungalow
01.08.Sommerfest
29.08.Arbeitseinsatz8:45 am Vereinsbungalow
26.09.Arbeitseinsatz8:45 am Vereinsbungalow
16.10.Grünschnittcontainer
31.10.Wasserabstellen
31.10.Zähler ablesen

Bei den Arbeitseinsätzen werden die Gemeinschaftsanlagen gewartet.
Schaufel, Hacke, Gartenschere bitte mitbringen, sonstiges Werkzeuge kann gestellt werden.
Ersatzweise können auch Pflegeverträge mit dem Vorstand oder den Abteilungsleitern abgeschlossen werden.

Die Grünschnittcontainer stehen über das gesamte Wochenende am Vereinsbungalow und am Parkplatz.
Es darf Grünschnitt, der nicht auf der Parzelle kompostiert werden kann, entsorgt werden. Bitte keine Plastesäcke oder sonstigen Müll in die Container werfen.

Um Schäden an den Wasserleitungen zu vermeiden, wird über die Wintermonate das Wasser abgestellt.
Denken Sie daran auch die Leitungen in ihrer Laube winterfest zu machen (Hähne schliessen, Leitungen entleeren) und im Frühjahr wieder anzustellen.

Wasser- und Stromverbrauch werden individuell abgerechnet. Daher sind geeignete und geeichte Zähler notwendig.
Der für Ihre Parzelle zuständige Abteilungsleiter wird Sie rechtzeitig über das Prozedere des Ablesens informieren.
Achten Sie auf die in diesem Jahr festgelegte Austauschpflicht (Schreiben des Vorstands hierzu sind Ihnen im Mai zugeschickt worden).

Bei den Arbeitseinsätzen werden die Gemeinschaftsanlagen gewartet.
Schaufel, Hacke, Gartenschere bitte mitbringen, sonstiges Werkzeuge kann gestellt werden.
Ersatzweise können auch Pflegeverträge mit dem Vorstand oder den Abteilungsleitern abgeschlossen werden.

Die Grünschnittcontainer stehen über das gesamte Wochenende am Vereinsbungalow und am Parkplatz.
Es darf Grünschnitt, der nicht auf der Parzelle kompostiert werden kann, entsorgt werden. Bitte keine Plastesäcke oder sonstigen Müll in die Container werfen.

Um Schäden an den Wasserleitungen zu vermeiden, wird über die Wintermonate das Wasser abgestellt.
Denken Sie daran auch die Leitungen in ihrer Laube winterfest zu machen (Hähne schliessen, Leitungen entleeren) und im Frühjahr wieder anzustellen.

Wasser- und Stromverbrauch werden individuell abgerechnet. Daher sind geeignete und geeichte Zähler notwendig.
Der für Ihre Parzelle zuständige Abteilungsleiter wird Sie rechtzeitig über das Prozedere des Ablesens informieren.
Achten Sie auf die in diesem Jahr festgelegte Austauschpflicht (Schreiben des Vorstands hierzu sind Ihnen im Mai zugeschickt worden).


Abteilungsleiter

ParzellenbereichAbt.Abt.leiterParzelleEMail
1-271Katrin Kühnstein1-002KatrinK@kgvlinsenhof.de
28-363NN
37-484Martin Götz4-048MartinG@kgvlinsenhof.de
49-613NN
63-946Dirk Weiß5-180DirkW@kgvlinsenhof.de
95-1227Lars Duttke7-116LarsD@kgvlinsenhof.de
123-1502Marko Fischer4-041MarkoF@kgvlinsenhof.de
151-1574Martin Götz4-048MartinG@kgvlinsenhof.de
158-1755Ralf Namuth5-187RalfN@kgvlinsenhof.de
176-1918Hermann Klett8-167HermannK@kgvlinsenhof.de

Abteilungsleiter

ParzellenbereichAbteilungAbteilungsleiterParzelleEMail
1-271Katrin Kühnstein1-002KatrinK@kgvlinsenhof.de
28-363NN
37-484Martin Götz4-048MartinG@kgvlinsenhof.de
49-613NN
63-946Dirk Weiß5-180DirkW@kgvlinsenhof.de
95-1227Lars Duttke7-116LarsD@kgvlinsenhof.de
123-1502Marko Fischer4-041MarkoF@kgvlinsenhof.de
151-1574Martin Götz4-048MartinG@kgvlinsenhof.de
158-1755Ralf Namuth5-187RalfN@kgvlinsenhof.de
176-1918Hermann Klett8-167HermannK@kgvlinsenhof.de

Vorstand und Funktionsträger

Vorstand
FunktionNameParzelleTelefonEmailEMail2
VorsitzenderPeter Schneider7-1020175 6446450Vorstand@kgvlinsenhof.dePeterS@kgvlinsenhof.de
StellvertreterMarkus Weber7-1220170 8003990Vorstand@kgvlinsenhof.deMarkusW@kgvlinsenhof.de
SchatzmeisterinMarlen Weber7-122MarlenW@kgvlinsenhof.de
SchriftführerinJacqueline Wermuth4-041JacquelineW@kgvlinsenhof.de

Vorsitzender

PS

1234

Stellvertreter

MW

1234

Schatzmeisterin

MW

1234

Schriftführerin

JW

1234

Beisitzer
FunktionNameParzelle.EMail
GerätewartFrank Radke3-142FrankR@kgvlinsenhof.de
BeisitzerinPeggy Duttke7-116PeggyD@kgvlinsenhof.de
BeisitzerHermann Klett8-167HermannK@kgvlinsenhof.de

Gerätewart

FR

1234

Beisitzerin

PD

1234

Beisitzer

HK

1234

Funktionsträger
FunktionNameTelefon.ParzelleEMail
WasserbeauftragterLars Duttke0173 32726827-116LarsD@kgvlinsenhof.de
WasserbeauftragterMarko Fischer0179 47042484-041MarkoF@kgvlinsenhof.de
StrombeauftragterMichael Tauchert0151 226201994-047MichaelT@kgvlinsenhof.de
WebmasterHermann Klett
8-167HermannK@kgvlinsenhof.de

Wasserbeauftragter

LD

1234

Wasserbeauftragter

MF

1234

Strombeauftragter

MT

1234

Webmaster

HK

1234

Vorstand und Funktionsträger

Vorstand
FunktionNameParzelleTelefonEmailEMail2
VorsitzenderPeter Schneider7-1020175 6446450Vorstand@kgvlinsenhof.dePeterS@kgvlinsenhof.de
StellvertreterMarkus Weber7-1220170 8003990Vorstand@kgvlinsenhof.deMarkusW@kgvlinsenhof.de
SchatzmeisterinMarlen Weber7-122MarlenW@kgvlinsenhof.de
SchriftführerinJacqueline Wermuth4-041JacquelineW@kgvlinsenhof.de

Vorsitzender

PS

1234

Stellvertreter

MW

1234

Schatzmeisterin

MW

1234

Schriftführerin

JW

1234

Beisitzer
FunktionNameParzelle.EMail
GerätewartFrank Radke3-142FrankR@kgvlinsenhof.de
BeisitzerinPeggy Duttke7-116PeggyD@kgvlinsenhof.de
BeisitzerHermann Klett8-167HermannK@kgvlinsenhof.de

Gerätewart

FR

1234

Beisitzerin

PD

1234

Beisitzer

HK

1234

Funktionsträger
FunktionNameTelefon.ParzelleEMail
WasserbeauftragterLars Duttke0173 32726827-116LarsD@kgvlinsenhof.de
WasserbeauftragterMarko Fischer0179 47042484-041MarkoF@kgvlinsenhof.de
StrombeauftragterMichael Tauchert0151 226201994-047MichaelT@kgvlinsenhof.de
WebmasterHermann Klett8-167HermannK@kgvlinsenhof.de

Wasserbeauftragter

LD

1234

Wasserbeauftragter

MF

1234

Strombeauftragter

MT

1234

Webmaster

HK

1234



Kleingarten abgeben

Wenn Sie Ihren Kleingarten abgeben möchten, entweder selbst einen Nachpächter gefunden haben oder Ihren Garten an den Verein zurückgeben, müssen Sie mit dem Vorstand Kontakt aufnehmen.
Alle notwendigen Verträge sind zwingend mit dem Vorstand oder dessen Vertreter abzuschließen. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt auf.
Welche Pflichten Sie als abgebender Pächter erfüllen müssen und welche Verpflichtungen wann an den Nachpächter übergehen, sind in der Gartenordnung geregelt.

Der Pachtvertrag kann durch den Verein gekündigt werden:

Ist der Pächter mit seinen Zahlungsverpflichtungen für mindestens ein Vierteljahr in Verzug und zahlt nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Mahnung, kann der Pachtvertrag vom Vorstand ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Gartenordnung werden geahndet und können in gravierenden Fällen zur Kündigung des Pachtvertrages führen.

aus dem Verein austreten

Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Aufhebung, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes bis zum 3. Werktag des zweiten Halbjahres gegenüber dem Vorstand.
Die Gründe und das Procedere zum Ausschluss eines Mitglieds sind in der Gartensatzung festgeschrieben.


Was bedeutet Kleingärtnerische Nutzung?

Wer die Vorteile eines Kleingartens nämlich die geringe Pacht und die langfristige Sicherheit der Pachtverträge in Anspruch nehmen möchte, unterwirft sich diversen Regeln, die in der Kleingartenordnung des Vereins beschrieben sind.
Viele dort beschriebenen Regelungen basieren auf dem „Gesetz über den Kleingarten und die Kleingärten, BKleingG“, welches verbindliche und bundeseinheitliche Regeln vorgibt.
Ein Kleingarten muss dem Gesetz nach zwei Bedingungen erfüllen:
° kleingärtnerische Nutzung (= Anbau von Obst, Gemüse, Blumen zum Eigenbedarf) und
° Nutzung in einer Anlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen.

Die Kleingärtnerische Nutzung wird über die Drittel-Regelung beschrieben:
Ein Drittel der Fläche muß für Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden,
ein Drittel kann Erholungsfläche (Rasen, Zierpflanzen, Sitzplatz) sein,
ein Drittel kann Bauten und Wegen zugerechnet werden.

Was zählt zur Anbaufläche von Obst und Gemüse – die Mischung verschiedener Kulturen wird erwartet:
° Obstbäume und Beerensträucher
° Gemüsepflanzen, Feldfruchtpflanzen, Kräuter, Gewürz- und Heilpflanzen egal ob in Beeten, Hochbeeten oder Gewächshäusern
Ziergehölze, Rasen, Wildblumenwiese und Blumenbeete zählen nicht zur Anbaufläche.
Blumen, die im Rahmen einer Mischkultur mit Gemüse angepflanzt werden, sind natürlich in Ordnung.

Größe und die Erlaubnis zur Errichtung von Bauten:
Die Größe der Laube darf laut BKleingG 24m² nicht überschreiten.
Gewächshäuser z.B. dürfen laut Gartenordnung bis 10 m² genehmigungsfrei errichtet werden.
Welche anderen Bauten (hierzu zählen z.B. auch Spielgeräte) Sie errichten dürfen, wie groß diese sein dürfen und ob Sie eine Genehmigung benötigen, ist in der Gartenordnung geregelt.


Warum Pflanzen verboten / unerwünscht sind?

Es gibt Pflanzen, die nicht in Kleingärten angepflanzt werden dürfen bzw. die Sie entfernen sollten.
Im Anhang der Gartenordnung finden Sie die Pflanzenliste

Feuerbrand ist eine der gefährlichsten bakteriellen Erkrankungen von Kernobstbäumen, die zum Tod der Bäume führt. Feuerbrand ist meldepflichtig und zieht (unangenehme) Maßnahmen nach sich. Deshalb werden in der Nähe von Obstplantagen bzw. Kleingärten die Wirtspflanzen für den Feuerbranderreger nicht geduldet – auch wenn einige davon ökologisch sehr wertvoll sind.
Hierzu zählen z.B. Weiß- und Feuerdorn oder die Felsenmispel.

Birnenrost, Johannisbeerenrost und andere Rost-Erkrankungen sind Pilzerkrankungen, die ebenfalls Pflanzen zum Absterben bringen können. Hier sind es häufig Nadelgehölze wie Wacholder, die als Überwinterungsort für die Pilzsporen dienen.

Waldbäume sind nicht explizit gelistet, aber generell unerwünscht, weil sie auf Grund ihrer Größe Nachbargärten verschatten.

Invasive Arten, z.B. Riesenbärenklau, Japanischer Staudenknöterich, Topinambur und viele mehr, sollten, auch wenn sie nicht explizit gelistet sind, nicht angepflanzt werden, da ihre Ausbreitung nicht kontrollierbar ist und sie einheimische Arten verdrängen. Wer sich hierüber informieren möchte: EU-Liste


Briefkasten

Sie haben Fragen oder wollen etwas mitteilen? Sie erreichen Vorstand, Abteilungsleiter und die Funktionsträger über ihre Mailadressen oder über unser Kontaktformular.

Hier finden Sie Antworten zu Fragen von allgemeinem Interesse:


Suche – Biete

? Macht das Sinn? Tauschbörse?>

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