Sie sind an einem Kleingarten interessiert?

Mit der Pacht eines Kleingartens übernehmen Sie nicht nur Rechte. Sie müssen auch einiges dafür leisten. Damit es keine Missverständnisse gibt, haben wir hier wichtige Informationen zusammengestellt.


Was Sie als Kleingärtner erwartet

Im Kleingarten ist der Anbau von Obst und Gemüse zum Eigenbedarf Pflicht. Es ist kein kann oder darf. Es ist ein MUSS.
Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss dafür verwendet werden.
Es muss eine Mischung sein aus

  • Obstbäumen und Beerensträuchern
  • Gemüsepflanzen, Kräuter, Gewürz- und Heilpflanzen
  • Feldfruchtpflanzen (z.B. Kartoffeln)

Wenn Sie jetzt ihren Daumen anschauen und sich fragen: Ist er grün genug? Keine Sorge – ihre Gartennachbarn und die Gartenfachberater sind Ihnen gerne behilflich.

Ein Drittel darf Erholungsfläche sein, also zum Anbau von Ziergehölzen, Blumen und Rasen verwendet werden. Die Terrasse oder der Platz für den Kompost zählen ebenfalls hierzu.
Das letzte Drittel ist für die Bauten – also die Laube, ein überdachter Freisitz, Schuppen,… und die Wege.

An- und Neubauten sind meistens genehmigungspflichtig und unterliegen strengen Grenzwerten. Das gilt auch für Spielgeräte, Pools,… . Ein Kleingarten soll der Erholung dienen – doch auch hier gibt es klare Grenzen.

Zu einer Kleingartenanlage gehören Gemeinschaftseinrichtungen. Das alles muss Unterhalten werden und zwar durch die Kleingärtner. Daher gibt es regelmäßige Arbeitseinsätze. Bei uns in der Regel am letzten Samstag vormittags von April bis September.
Das Leisten einer festgelegten Anzahl von Arbeitsstunden, aktuell sind es 5 pro Jahr, wird erwartet. Aber keine Sorge – hier wird kein top-ausgebildeter Handwerker mit Popeye-Muskeln erwartet – die Arbeiten können von jedem/jeder geleistet werden.

Wenn Sie sagen: geht klar, mach ich! – nehmen Sie Kontakt mit dem Vorstand auf.
Der Vorstand wird Ihnen die freien Gärten zeigen und mit Ihnen die Vereinssatzung und die Gartenordnung durchsprechen.
Nach Beitritt zum Kleingartenverein können Sie den Pachtvertrag für Ihren Garten erhalten.

Unterhaltsam hat der bekannte Kleingartensheriff aus Leipzig aufgezeichnet, was es heißt einen Kleingarten zu übernehmen. Er spricht offen an was da auf Sie zukommen kann – also worauf Sie ein Auge werfen sollten.
Hier finden Sie das YouTube-Video.


Expose freier Gärten (wird gerade erstellt)

Expose freier Gärten (wird gerade erstellt)

Großzügige Anlage mit strukturierten Gemüsebeeten. Ideal für Selbstversorger mit Tomaten, Kohl und Kräutern. Sonnige Lage mit Nachmittagssonne.

Ablösesumme: x €

Idyllische Laube mit reichhaltigem Staudenbeet. Hortensien, Hostas und ein sonniger Sitzplatz laden zum Verweilen ein. Wasser- und Stromanschluss ist vorhanden.

Ablösesumme: x €

Pflegeleichter Garten mit charmantem Gartenhäuschen. Perfekt für Wochenendgärtner. Beete bereits vorbereitet, Rasenfläche und kleiner Obstbaum.

Ablösesumme: x €


Kostenübersicht

Jährliche Kosten (Stand 2025)
Pacht104 €
Mitgliedsbeitrag Verein33 €
Mitgliedsbeitrag Stadtverband23 €
Versicherungen9 €
Umlagen35 €
nicht geleistete Arbeitsstunden 30 € je Stunde
Wasser, Grundgebühr2 €
Wasserverbrauchnach Preisen ZWAS
Strom, Grundgebühr1 €
Stromverbrauchnach Preisen SWSZ

Die typischen Kosten für einen Kleingarten belaufen sich auf ca. 300 € / Jahr.
Sind Sie viel im Garten und übernachtet im Sommer häufiger, dann ist der Verbrauch an Wasser und Strom höher. Da sollten Sie dann mit 600 € / Jahr kalkulieren.
Dazu kommen Kosten für Pflanzen und Sämereien.
Besonders zu Beginn belasten noch diverse Anschaffungen das Budget.


Wertermittlung

Die Wertermittlung stellt sicher, dass der scheidende Pächter für seine Investitionen in den Garten, wie Lauben, Geräte, Obstbäume oder Beete, angemessen entschädigt wird, während der neue Pächter keine übermäßigen Kosten tragen muss. Sie schützt beide Parteien vor finanziellen Nachteilen und dient gleichzeitig der ordnungsgemäßen Übergabe der Parzelle.

Wertermittlung – Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V.

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