Mitteilungen und Ergänzungen
Kleingartenverein Linsenhof e.V. Suhl, im Januar 2023
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!
Termine für die Arbeitseinsätze 2023
Verantwortlicher ( R. Köhler; Vorstand kommt individuell dazu)
22.04. R. Köhler + Kraneis
20.05. Conrad, Müller; Steinitz
17.06. Fischer; Duttke;
22.07. Götz; Conrad; Klett
19.08. Müller; Steinitz; Fischer
23.09. Götz; Klett,
wir benötigen dringend einen Abteilungsleiter für Abt. 5
Container für Grünschnitt ohne Plastesäcke
Freitag bis Sonntag 23. JUNI und 13. OKTOBER
28.10. Ablesung Strom und Wasser (alle Abteilungslt.)
9.00 – 12.00 Uhr Es können nicht alle um 9.00 abgelesen werden!!!!!!
Bei Sonderablesungen beim jeweiligen Abteilungsleiter melden.
Die eingebauten Wasseruhren müssen die richtige Größe haben, sonst kann der Verbrauch nicht korrekt angezeigt werden.
Wasser Anstellung ab 31. März
Die Anstellung und Abstellung kann sich Wetterabhängig ändern
und Abstellung nach Ablesung! Aushang in den Schaukästen beachten!!!
Terminänderungen werden über den Schaukasten Und Internet bekannt gegeben.
Vor Anstellung und nach Abstellung bitte die Haupthähne schließen
Weitere Sondereinsätze über Aushang in den Schaukästen!
Einsatzobjekte 2023 Pflege der freien Gärten
Seitenstr. Hauptflutgraben reparieren und weiter bauen; Zaunbau Abt. 1; Wegereparatur auch zwischen Abt. 2 und 6
Ordnung Astschnitt durch eigenen Häcksler; Zaunreparatur und von Sträuchern und Gras befreien; Wegebau; Wege am Teich; Bäume auslichten;
Wer möchte kann seine Stunden über einen Pflegevertrag leisten.
Anmeldung nur über den Vorstand oder an den jeweiligen Abteilungsleiter möglich.
Ohne bestätigten Pflegevertrag oder Bestätigung durch den Abteilungsleiter werden keine Sonderstunden anerkannt.
Sondereinsätze in nicht belegten Gärten jeder Zeit möglich!
Der Vorstand
Gartenverkauf
Sehr geehrte Gartenfreundin,
sehr geehrter Gartenfreund,
bei einer von Ihnen gegebenenfalls geplanten Übergabe Ihrer Kleingartenparzelle an einen Folgepächter ist der Gartenvorstand vorher rechtzeitig zu informieren.
Ein Übernahmevertrag ist entsprechend Ihrem Pachtvertrag nur rechtswirksam, wenn der Folgepächter von uns als Mitglied des Kleingartenvereins Linsenhof e.V. aufgenommen wird.
Außerdem müssen wir mit dem Folgepächter einen neuen Pachtvertrag und mit dem weichenden Partner einen Aufhebungsvertrag schließen.
Sollten Sie beabsichtigen von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, informieren Sie sich bitte vorher bei uns über die möglichen Rechtsfolgen.
Wir sind auf Anforderung auch bereit, Ihnen bei Abschluss eines Übernahmevertrages Hilfe und Unterstützung zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kraneis
Vorsitzender
Abschluss eines Pachtvertrages
Abschluss neuer Pachtverträge
Sehr geehrte Gartenfreundin,
sehr geehrter Gartenfreund,
der neu gefasste § 3 (*) - Mitgliedschaft, Pachtverträge, Rechte und Pflichten sowie Kündigung in unserer Satzung gibt Ihnen die Möglichkeit, einen gemeinsamen Pachtvertrag unter Einschluss des Ehepartners/Lebenspartners (nachfolgend Partner genannt) mit dem Kleingartenvorstand abzuschließen.
Dabei wird die bisherige Pachtzeit selbstverständlich anerkannt.
Der gemeinsame Pachtvertrag hat im Todesfall eines Partners große Vorteile für den überlebenden Partner, mit dem sich dann das Pachtverhältnis - sofern gewünscht - fortsetzt. Das ist bei den bisher nur mit einem Partner geschlossenen Pachtverträgen bei dessen Ableben regelmäßig nicht der Fall.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Gartenfreund Werner Klein, Stellv. Vors. des Kleingartenvereins, der mit Ihnen einen neuen Pachtvertrag vereinbart.
Handy 0171 1887809
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kraneis
Vorsitzender